Die Essex North Shore Agricultural & Technical School erfüllt die bundesstaatlichen und staatlichen Gesetze, Vorschriften und/oder Mandate des Family Educational Rights and Privacy Act (FERPA) (20 USC § 1232g; 34 CFR Part 99), einem Bundesgesetz, das schützt die Vertraulichkeit von Aufzeichnungen über die Studentenausbildung und 603 CMR 23.00 der Massachusetts General Laws, die sich mit der Verwaltung von und dem Zugriff auf Studentenaufzeichnungen befassen. Weitere Informationen finden Sie unten. Um basierend auf diesen Informationen Zugang zu Schülerakten zu beantragen, wenden Sie sich bitte an den dem Schüler zugewiesenen Studienberater oder den Studiengangsleiter
FERPA
Das Gesetz gilt für alle Schulen, die im Rahmen eines anwendbaren Programms des US-Bildungsministeriums Mittel erhalten. FERPA gibt Eltern bestimmte Rechte in Bezug auf die Bildungsnachweise ihrer Kinder. Diese Rechte gehen auf den Schüler über, wenn er das 18. Lebensjahr vollendet oder eine weiterführende Schule besucht. Studierende, auf die die Rechte übergegangen sind, sind „berechtigte Studierende“.
- Eltern oder berechtigte Schüler haben das Recht, die von der Schule geführten Bildungsaufzeichnungen des Schülers einzusehen und zu überprüfen. Die Schulen sind nicht verpflichtet, Kopien der Aufzeichnungen bereitzustellen, es sei denn, aus Gründen wie der großen Entfernung ist es für Eltern oder berechtigte Schüler unmöglich, die Aufzeichnungen einzusehen. Die Schulen können für Kopien eine Gebühr erheben.
- Eltern oder berechtigte Schüler haben das Recht, von einer Schule die Berichtigung von Aufzeichnungen zu verlangen, die sie für ungenau oder irreführend halten. Wenn die Schule beschließt, die Aufzeichnungen nicht zu ändern, haben die Eltern oder berechtigten Schüler das Recht auf eine formelle Anhörung. Wenn die Schule nach der Anhörung immer noch beschließt, die Akte nicht zu ändern, hat der Elternteil oder berechtigte Schüler das Recht, eine Erklärung mit der Akte abzugeben, in der er seine Meinung zu den angefochtenen Informationen darlegt.
- Im Allgemeinen müssen Schulen die schriftliche Erlaubnis der Eltern oder berechtigten Schüler haben, um Informationen aus den Bildungsunterlagen eines Schülers freizugeben. FERPA erlaubt Schulen jedoch, diese Aufzeichnungen ohne Zustimmung an die folgenden Parteien oder unter den folgenden Bedingungen weiterzugeben (34 CFR § 99.31):
- Schulbeamte mit berechtigtem Bildungsinteresse;
- Andere Schulen, an die ein Schüler wechselt;
- Bestimmte Beamte für Prüfungs- oder Bewertungszwecke;
- Geeignete Parteien im Zusammenhang mit der finanziellen Unterstützung eines Studenten;
- Organisationen, die bestimmte Studien für oder im Auftrag der Schule durchführen;
- Akkreditierungsorganisationen;
- Um einer gerichtlichen Anordnung oder einer rechtmäßig ausgestellten Vorladung nachzukommen;
- Geeignete Beamte in Fällen von Gesundheits- und Sicherheitsnotfällen; Und
- Staatliche und lokale Behörden innerhalb eines Jugendgerichtssystems gemäß spezifischem Landesrecht.
Schulen können ohne Zustimmung „Verzeichnisinformationen“ wie Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum und -ort, Ehrungen und Auszeichnungen sowie Anwesenheitsdaten eines Schülers offenlegen. Die Schulen müssen Eltern und berechtigten Schülern jedoch Auskunft über Verzeichnisinformationen geben und Eltern und berechtigten Schülern eine angemessene Frist einräumen, um zu verlangen, dass die Schule keine Verzeichnisinformationen über sie offenlegt. Schulen müssen Eltern und berechtigte Schüler jährlich über ihre Rechte unter FERPA informieren. Das tatsächliche Mittel der Benachrichtigung (Sonderschreiben, Aufnahme in ein PTA-Bulletin, Schülerhandbuch oder Zeitungsartikel) liegt im Ermessen jeder Schule.
MGL 603 CMR 22.00
603 CMR 23.00 wird verkündet, um die Rechte von Eltern und Schülern auf Vertraulichkeit, Einsichtnahme, Änderung und Vernichtung von Schülerunterlagen zu gewährleisten und die örtlichen Schulsysteme bei der Einhaltung des Gesetzes zu unterstützen. 603 CMR 23.00 sollte für diese Zwecke großzügig ausgelegt werden.
(1) Diese Rechte sind die Rechte des Schülers mit Vollendung des 14. Lebensjahres oder mit Eintritt in die neunte Klasse, je nachdem, was zuerst eintritt. Wenn ein Schüler unter 14 Jahre alt ist und noch nicht in die neunte Klasse eingetreten ist, stehen diese Rechte den Eltern des Schülers zu.
(2) Ist ein Schüler das 14. bis 17. Lebensjahr vollendet oder in die neunte Klasse eingetreten, so üben diese Rechte sowohl der Schüler als auch sein Elternteil oder einer allein handelnd aus.
(3) Ist ein Student das 18. Lebensjahr vollendet, so übt er diese Rechte ausschließlich mit folgenden Maßgaben aus. Die Eltern können die Rechte weiterhin ausüben, bis sie von diesem Schüler ausdrücklich eingeschränkt werden. Ein solcher Schüler kann die Rechte und Bestimmungen von 603 CMR 23.00, die sich auf seine Eltern erstrecken, einschränken, mit Ausnahme des Rechts, die Schülerakte einzusehen, indem er einen solchen Antrag schriftlich an den Schulleiter oder Schulleiter richtet, der diesem Antrag nachkommt und ihn aufbewahrt eine Kopie davon in der Schülerakte. Gemäß MGL c. 71, Abschnitt 34E, können die Eltern eines Schülers die Schülerakte unabhängig vom Alter des Schülers einsehen.
(4) Ungeachtet 603 CMR 23.01(1) und 23.01(2) darf nichts so ausgelegt werden, dass ein Schulausschuss die Bestimmungen von 603 CMR 23.00 nicht auf Schüler unter 14 Jahren oder auf Schüler, die noch nicht in die Schule eingetreten sind, ausdehnen kann neunte Klasse.
Abschlusszeugnisse
MGL 603 CMR 23.06 besagt, dass die Zeugnisse des Schülers von der Schulabteilung aufbewahrt werden und nur 60 Jahre nach seinem Abschluss, seiner Versetzung oder seinem Ausscheiden aus dem Schulsystem vernichtet werden dürfen.