Social-Media-Verfahren

Zweckerklärung:

Der Zweck dieses Verfahrens besteht darin, Richtlinien für Schüler des Essex North Shore Agricultural & Technical School District (ENSATSD) und alle Mitarbeiter zur verantwortungsvollen Nutzung sozialer Medien zu teilen, um auf sichere und positive Weise zu kommunizieren, zu bilden und zu teilen. Mitglieder der ENSATSD-Community werden ermutigt, soziale Medien zu nutzen, um mit anderen in Kontakt zu treten, Bildungsinhalte zu erstellen und zu kuratieren, die Bildungserfahrung zu verbessern und unsere Mission, Vision und Werte zu teilen. Obwohl Social Media ansprechend und wertvoll ist, gibt es einige Risiken, die bei der Verwendung dieser Tools berücksichtigt werden sollten. In der Welt der sozialen Medien können die Grenzen zwischen dem, was öffentlich oder privat, privat oder beruflich ist, manchmal verschwimmen. Diese Richtlinien werden unsere Schulgemeinschaft dabei unterstützen, Entscheidungen über die Nutzung sozialer Medien zu treffen.

Definitionen

Social-Media-Plattformen sind Websites und Anwendungen, die es Benutzern ermöglichen, Inhalte zu erstellen und zu teilen und an interaktiver Kommunikation/sozialen Netzwerken teilzunehmen. Beispiele sind Twitter, Instagram, YouTube, Facebook, Snapchat, TikTok, Pinterest, LinkedIn, Internetforen, Blogs und andere Messaging-, Video- und Fotoerfassungsanwendungen.

Ein professioneller Social-Media-Account ist ein arbeitsbezogenes Social-Media-Konto, das die Mission des Schulbezirks fördern soll, indem es mit Mitgliedern der Schulgemeinschaft und der allgemeinen Öffentlichkeit kommuniziert. Konten können ein CTE-Programm, Lehrer, Klassenzimmer, Sport, Verein, Gruppe, Aktivität und andere nebenschulische Aktivitäten umfassen.

Ein persönliches Social-Media-Konto ist ein nicht arbeitsbezogenes Social-Media-Konto. Diese Konten werden mit persönlichen E-Mail-Konten eingerichtet und für nicht schulbezogene Social-Media-Aktivitäten verwendet.

Diese Konten sind nicht mit ENSATSD verbunden. Ein persönliches Social-Media-Konto wird nicht regelmäßig verwendet, um Veranstaltungen, Aktivitäten oder die Aktivitäten von Schülern des Schulbezirks zu bewerben oder darüber zu kommunizieren.

Ein Social-Media-Konto eines Drittanbieters ist ein Social-Media-Konto, das von einem Freiwilligen, Elternteil/Erziehungsberechtigten, Alumnus oder einem anderen Mitglied der Öffentlichkeit im Namen einer anderen juristischen Person oder Gruppe betrieben wird, die mit dem Schulbezirk verbunden ist. Social-Media-Konten von Drittanbietern werden nicht von ENSATSD betrieben.

Erwartungen von ENSATS-Mitarbeitern an soziale Medien

Professionelle Einrichtung und Pflege von Social Media-Konten
  1. ENSATSD-Mitarbeiter müssen die Erstellung eines professionellen Social-Media-Kontos bei ihrem Vorgesetzten beantragen.
  2. Der Superintendent-Director oder sein Beauftragter muss die Erstellung aller professionellen Social-Media-Konten vor ihrer Erstellung genehmigen.
  3. Ohne Genehmigung erstellte Konten werden gelöscht.
  4. Die ENSATSD-Technologieabteilung führt eine Liste aller genehmigten Social-Media-Konten und Anmeldeinformationen für den Zugriff darauf.
  5. Professionelle Social-Media-Konten müssen eine ENSATSD-E-Mail-Adresse verwenden, um auf diese Konten zugreifen zu können. ENSATSD-E-Mail-Konten dürfen nicht zur Einrichtung persönlicher Social-Media-Konten verwendet werden. Jedes Social-Media-Konto, das mit einem ENSATSD-E-Mail-Konto eingerichtet wird, gilt rechtlich als ENSATSD-Konto und nicht als persönliches Konto.
  6. Professionelle Social-Media-Konten unterliegen den Gesetzen, Regeln, Vorschriften und Richtlinien zur Aufbewahrung öffentlicher Aufzeichnungen von Massachusetts.
Inhaltsrichtlinien:
  1. Es wird erwartet, dass alle Mitglieder der ENSATSD-Community, die über ein professionelles Social-Media-Konto verfügen, dieses auf eine Weise verwenden, die mit unserer Bildungsmission, unseren Grundwerten und Richtlinien übereinstimmt. Wenn ein Verstoß gegen diese Richtlinien oder Richtlinien festgestellt wird, können ENSATSD-Administratoren den Zugriff auf ENSATSD-Social-Media-Kanäle einschränken, aussetzen oder beenden. Verfahrensverstöße können auch Gegenstand zusätzlicher Disziplinarmaßnahmen sein.
  2. Die professionellen Social-Media-Konten der Mitarbeiter respektieren und schützen ihr Publikum, die Öffentlichkeit und die Mitarbeiter, Studenten und die Gemeinschaft von ENSATSD. Wir spiegeln eine Vielzahl von Bräuchen, Werten und Standpunkten wider. Nutzer sozialer Medien sollten ihre Datenschutzrechte respektieren und Themen vermeiden, die als anstößig oder aufrührerisch gelten.
  3. Benutzer sollten auch alle bundesstaatlichen, staatlichen und lokalen Gesetze sowie Richtlinien und Richtlinien der Bezirke befolgen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Children's Internet Protection Act (CIPA), den Children's Online Privacy Protection Act (COPPA) und den Family Educational Rights and Privacy Act (FERPA).
Generelle Richtlinien:
  1. ENSATSD behält sich das Recht vor, professionelle Social-Media-Konten zu überwachen. Diese Konten gelten als Erweiterungen des Klassenzimmers und/oder beruflichen Arbeitsplatzes, sind über eine ENSATSD-E-Mail-Adresse verknüpft und gelten als ENSATSD-Social-Media-Konten.
  2. Mitarbeiter, die mit Schülern arbeiten, dürfen mit Schülern nur über von der Schule genehmigte Websites oder professionelle Social-Media-Sites kommunizieren, die darauf ausgelegt sind, angemessene Unterrichts-, Bildungs- oder außerschulische Programmangelegenheiten zu behandeln.
  3. Das Personal sollte bei Entscheidungen über den Kontakt zu Eltern oder anderen Familienmitgliedern von Schülern gesundes Urteilsvermögen walten lassen.
  4. Die Mitarbeiter müssen sicherstellen, dass der Distrikt die Erlaubnis hat, Bilder von Schülern zu veröffentlichen, bevor Bilder von Schülern auf professionellen Social-Media-Konten veröffentlicht werden.
  5. Mitarbeiter sollten ohne schriftliche Genehmigung der Eltern/Erziehungsberechtigten keine persönlich identifizierbaren Schülerinformationen in sozialen Medien veröffentlichen.
  6. Die Mitarbeiter sollten darauf achten, ENSATSD online zu vertreten, und sollten im Allgemeinen davon absehen, in Social-Media-Gruppen von Drittanbietern zu schulbezogenen Themen oder Problemen zu posten oder daran teilzunehmen.
  7. Professionelle Social-Media-Beiträge gelten als Rechtsdokumente. Mitarbeiter, die professionelle soziale Medien nutzen, sollten keine Erwartungen an die Privatsphäre in Bezug auf ihre Nutzung solcher Medien haben. ENSATSD behält sich das Recht vor, Inhalte zu überprüfen und Inhalte und Kommentare auf professionellen Social-Media-Konten einzuschränken oder zu entfernen.
Persönliche Nutzung sozialer Medien durch Mitarbeiter
  1. ENSATSD-Mitarbeiter sollten nicht über persönliche Social-Media-Konten mit Studenten kommunizieren oder sich mit Studenten verbinden, die derzeit bei ENSATSD eingeschrieben sind.
  2. Mitarbeiter sollten aktuellen ENSATSD-Studenten nicht erlauben, ihren persönlichen Social-Media-Konten zu folgen.
  3. Das Personal sollte auf Online-Verbindungen zu den Eltern achten.
  4. Die Mitarbeiter verwenden keine persönlichen Social-Media-Konten, um Familien bezüglich Schüler- oder schulbezogener Informationen zu kontaktieren.
  5. ENSATSD-Mitarbeiter sollten bei der Nutzung persönlicher Medienseiten Vorsicht, gesunden Menschenverstand und gutes Urteilsvermögen walten lassen.
  6. Als empfohlene Vorgehensweise werden ENSATSD-Mitarbeiter aufgefordert, geeignete Datenschutzeinstellungen zu verwenden, um den Zugriff auf ihre persönlichen Social-Media-Konten zu kontrollieren.
  7. Das Posten oder Offenlegen von Studenteninformationen oder Studentenarbeiten über ein persönliches Social-Media-Konto, das gegen geltende Gesetze und Richtlinien verstößt, ist verboten.
  8. Das Posten von Bildern von derzeit eingeschriebenen ENSATSD-Studenten auf persönlichen Social-Media-Konten ist ohne schriftliche Genehmigung der Eltern/Erziehungsberechtigten des Schülers verboten.
  9. Persönliche Social-Media-Konten dürfen das Logo oder die visuellen Identitätselemente von ENSATSD nicht verwenden, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Superintendent-Directors oder seines Beauftragten vor.
  10. Persönliche Social-Media-Konten dürfen nicht zusichern, dass ein Social-Media-Konto in offizieller ENSATSD-Funktion spricht.
Richtlinien für Social-Media-Konten von Drittanbietern
  1. Social-Media-Konten von Drittanbietern dürfen das Logo oder die visuellen Identitätselemente von ENSATSD nicht verwenden, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Superintendent-Directors oder seines Beauftragten vor.
  2. Social-Media-Konten von Drittanbietern dürfen nicht zusichern, dass ein Social-Media-Konto in offizieller ENSATSD-Funktion spricht.
  3. Social-Media-Konten von Drittanbietern dürfen keine Fotos von ENSATSD-Schülern ohne schriftliche Zustimmung von ENSATSD oder den Eltern/Erziehungsberechtigten des Schülers veröffentlichen.
  4. Social-Media-Konten von Drittanbietern dürfen keine Schülerinformationen oder Schülerarbeiten ohne schriftliche Zustimmung von ENSATSD oder den Eltern/Erziehungsberechtigten des Schülers offenlegen.
Social Media Richtlinien für Studierende:

Elektronische Geräte des Distrikts werden den Schülern zu Bildungszwecken zur Verfügung gestellt. Genehmigte soziale Medien dürfen nur unter der Leitung eines Lehrers oder Schulleiters für Bildungszwecke verwendet werden. Die Children's Online Privacy Protection Rule („COPPA“) besagt, dass es für Unternehmen illegal ist, Benutzerinformationen zu sammeln und die Online-Nutzung von Kindern unter 13 Jahren zu verfolgen.

Daher sollten Schüler unter 12 Jahren nur soziale Medien verwenden, die für die Altersgruppe entwickelt wurden, die den COPPA-Standards entspricht.

Alle bestehenden Richtlinien und Verhaltensrichtlinien, die das Verhalten der Schüler auf dem Schulgelände und bei schulbezogenen Aktivitäten abdecken, gelten in ähnlicher Weise auch für die Online-Umgebung:

  1. Die Schüler müssen sich darüber im Klaren sein, dass alle Informationen, die privat über soziale Medien auf elektronischen Geräten geteilt werden, weiterhin von anderen, einschließlich Gleichaltrigen, eingesehen, abgerufen und weitergegeben werden können. Die Schüler müssen auch wissen, dass alle Distriktgeräte das ENSATSD-Netzwerk verwenden, egal ob auf dem Campus oder außerhalb des Campus. Bei der Nutzung des Distriktnetzwerks und elektronischer Geräte sollten die Schüler wissen, dass der Distrikt auf alle Social-Media-Aktivitäten zugreifen, sie anzeigen, aufzeichnen, überprüfen, empfangen, überwachen, verfolgen und protokollieren kann.
  2. Die Schüler müssen sich an Datenschutzpraktiken halten und die Privatsphäre anderer respektieren.
  3. Die Schüler müssen ein gutes Urteilsvermögen walten lassen, wenn sie die eingebaute Kamera und die Aufnahmefunktionen elektronischer Geräte verwenden.
  4. Die Schüler müssen wissen, dass sie keine vertraulichen Informationen über sich selbst oder andere weitergeben können. Das Teilen persönlicher Informationen über sich selbst, Familie, Kollegen oder andere kann zu Sicherheits- und Datenschutzbedenken führen. Zu den personenbezogenen Daten gehören unter anderem Name, Adresse, Telefonnummer, Schule und/oder Geburtstag.
  5. Die Schüler müssen sich online ehrlich und ethisch korrekt darstellen und dürfen andere nicht irreführen, indem sie sich als ein anderer Schüler, Mitarbeiter oder eine andere Person ausgeben.
  6. Die Schüler sollten wissen, dass alle Bezirksangestellten beauftragte Melder von mutmaßlichem Kindesmissbrauch sind. Sollten in den sozialen Medien veröffentlichte Informationen darauf hindeuten, dass ein Minderjähriger missbraucht wird oder sich selbst oder andere in Gefahr bringt, sind Distriktmitarbeiter verpflichtet, diese Informationen den zuständigen Behörden zu melden.
  7. Schüler müssen ihren Zugang zu altersgerechten Bildungsinhalten einschränken, wenn sie elektronische Geräte oder Netzwerkressourcen des Bezirks verwenden. Der Zugriff auf, die Produktion oder das Posten von unangemessenem Material kann zu Disziplinarmaßnahmen führen.
  8. Studierende müssen sich stets rechtmäßig verhalten und dürfen andere nicht zu rechtswidrigem Verhalten animieren. Alle Regeln des Schulhandbuchs gelten für das Online-Verhalten.
  9. Die Schüler müssen die Verantwortung dafür übernehmen, online und offline ein sicheres Schulumfeld zu schaffen, indem sie Mobbing und Schikane einem vertrauenswürdigen Lehrer oder Administrator des Bezirks melden. Dazu gehört Cybermobbing, d. h. Mobbing über digitale Medien wie Text, Bild, Video, Nachricht, Website-Beitrag, Aktivitäten in sozialen Medien oder jede andere Form der Kommunikation, die von einem elektronischen Gerät gesendet wird.
  10. Die Schüler müssen Originalarbeiten erstellen und dürfen die Arbeit anderer nicht als ihre eigene darstellen. Die Schüler dürfen urheberrechtlich geschützte Materialien nur mit Genehmigung verwenden. Filesharing-Software und Websites, die das illegale Herunterladen von Medien fördern, sind verboten.
  11. Die Schüler dürfen im Namen von ENSATSD keine Social-Media-Konten erstellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf CTE-Programme, Lehrer, Klassenzimmer, Leichtathletik, Clubs, Gruppen, Aktivitäten oder andere lehrplanübergreifende Aktivitäten.
  12. Die Social-Media-Konten der Schüler dürfen das Logo oder die visuellen Identitätselemente von ENSATSD nicht verwenden, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Superintendent-Directors oder seines Beauftragten vor.
  13. Die Social-Media-Konten von Schülern dürfen nicht zusichern, dass ein Social-Media-Konto in einer offiziellen ENSATSD-Kapazität spricht.

Danksagungen: Dieses Dokument ist teilweise von Duxbury Public Schools Policy IJNDD übernommen.

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